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Heizen: Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter

Die Heizsaison wirft regelmäßig Fragen zu den Rechten und Pflichten Vermietern und Mietern auf. Vermieter sind verpflichtet, eine funktionierende Heizung zur Verfügung zu stellen, die während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) den Mindeststandard an Raumtemperatur gewährleistet. Sollte dies nicht der Fall sein, können Mieter unter Umständen eine Mietminderung verlangen. Mängel wie ein Heizungsausfall müssen vom Vermieter unverzüglich behoben werden.

Die Heizung muss während der Heizperiode eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius tagsüber und 18 Grad Celsius nachts gewährleisten. Diese Regelung kann durch den Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Mieter sind nicht verpflichtet, ständig zu heizen. Sie sollten aber darüber Bescheid wissen, dass falsches Heizverhalten Schäden an der Wohnung wie Feuchtigkeit oder Schimmel verursachen kann. Die Grundtemperatur sollte mindestens 16 Grad Celsius betragen, um solche Schäden zu vermeiden.

Falls die Heizung im Winter ausfällt, sollten Mieter den Defekt umgehend melden, am besten schriftlich. Der Vermieter muss dann schnell reagieren und ist verpflichtet, die Reparatur vorzunehmen. Bei fehlender Reaktion kann der Mieter selbst eine Firma beauftragen oder die Miete mindern. Um Heizkosten zu senken, können Mieter durch richtiges Lüften, Entlüften der Heizkörper und das Einhalten einer angemessenen Raumtemperatur effektiv sparen.

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